(1) 1Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1998 in Kraft. 2Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Anlagenverordnung vom 11. August 1987 außer Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist.
(2) 1Abweichend von Absatz 1 gelten Anerkennungen nach § 22 erst für die Zeit ab dem 1. Januar 1999. 2Bis zu diesem Zeitpunkt gilt § 10 der bisherigen Anlagenverordnung.
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