1Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Richtlinie über "Wasserrechtliche Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Rohrleitungen zum Befördern wassergefährdender Stoffe nach § 19a WHG " vom 6.4.1993 (Amtsblatt S. 814) außer Kraft.
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