Die zuständige Wasserbehörde kann im Einzelfall den vorzeitigen Einbau von Anlagen, Anlagenteilen und Schutzvorkehrungen, deren Verwendung nur nach Eignungsfeststellung, mit Bauartzulassung oder mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis zulässig ist, vor deren Erteilung zulassen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge