Durch das Steuerbürokratieabbaugesetz sind ab 1.1.2009 die für die vierteljährliche oder monatliche Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen maßgeblichen Grenzen angehoben worden. Die Grenze für die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen beträgt ab diesem Zeitpunkt 7.500 EUR (bisher 6.136 EUR). Die Grenze für die vierteljährliche Abgabe beträgt jetzt 1.000 EUR (bisher 512 EUR). Die Grenzwerte beziehen sich – wie bisher – auf die im Kalendervorjahr geschuldete Umsatzsteuer. Damit im Einklang ist die Grenze, ab welcher der Unternehmer bei einem Vorsteuerüberschuss im Vorjahr den Monat anstelle das Kalendervierteljahr als Voranmeldungszeitraum wählen kann, von bisher 6.136 EUR auf 7.500 EUR angehoben worden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge