1. | Vorbemerkungen Führerscheine werden als Kunststoffkarten nach Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG hergestellt und im Auftrag der Fahrerlaubnisbehörde durch den vom Kraftfahrt-Bundesamt bestimmten und zertifizierten Hersteller zentral gefertigt. Hersteller ist die Bundesdruckerei GmbH. Die Herstellung, Personalisierung und Lieferung der Führerscheine erfolgt auf der Grundlage eines Rahmenvertrages zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei GmbH. Näheres wird durch Verwaltungsvorschrift geregelt. Der Führerschein besteht aus zwei Seiten. |
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2. | Beschreibung des Führerscheins | ||||||||||||||||||||||||||
2.1 | Seite 1 (Vorderseite) Seite 1 enthält:
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2.2 | Seite 2 (Rückseite) | ||||||||||||||||||||||||||
Seite 2 enthält:
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3. | Muster des Führerscheins (Muster 1) |
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