Im Rahmen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes mit dessen schrittweiser Anhebung der Regelaltersgrenze für die Regelaltersrente von 65 auf 67 Jahre werden auch die Altersgrenzen bei der Altersrente für langjährig Versicherte und bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen entsprechend angehoben.
Von der Anhebung der Altersgrenzen sind Versicherte ausgenommen, die
- vor dem 1.1.1955 geboren sind und
- am Stichtag 1.1.2007 Altersteilzeit im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 AltersTZG vereinbart haben.
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