Praxis-Tipp

Dritten zu Bewerbungsgespräch und Wohnungsbesichtigung dazunehmen

Rein vorsorglich ist dem Vermieter bzw. dem Anbieter der Wohnung zu empfehlen, zu Bewerbungsgesprächen und Wohnungsbesichtigungen eine 3. Person hinzuzuziehen, die nicht Vertragspartner ist und daher im Streitfall als Zeuge aussagen kann.

 
Praxis-Beispiel

Dritter als Zeuge

Zeuge kann auch der angestellte Sachbearbeiter eines professionellen Vermieters sein.

Ferner sollte sich der Anbieter nicht in ein persönliches Gespräch verwickeln lassen und sich ausschließlich zu Umständen äußern, welche die Wohnung selbst betreffen.

 
Praxis-Tipp

Ablehnungsgründe notieren und 3 Jahre ablegen

Letztlich sollte der Vermieter die sich aus der Selbstauskunft ergebenden Ablehnungsgründe auf dem Selbstauskunftsformular des abgelehnten Bewerbers dokumentieren, dieses zu den Akten der angebotenen Wohnung nehmen und jedenfalls über den Zeitraum der Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche von 3 Jahren aufbewahren.

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