Überblick

Obwohl uns das Nachbarrecht tagtäglich begleitet, weil im Grunde genommen jeder als Grundstückseigentümer, Mieter oder Pächter eines anderen Nachbar ist, lässt sich eine weit gehende Unkenntnis der nachbarrechtlichen Vorschriften feststellen. Es ist aber zuzugeben, dass es selbst dem Fachmann nicht immer leicht fällt, sich im Dschungel des Nachbarrechts zurechtzufinden.

Das Nachbarrecht im engeren Sinne gehört zum Bürgerlichen Recht. Es findet sich im BGB[1] und in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer. Das öffentliche Nachbarrecht findet sich dagegen in zahlreichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die nicht nur den Schutz der Allgemeinheit bezwecken, sondern im Einzelfall auch nachbarschützenden Charakter haben können.

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