Wenn Sie in einem Nachbarstreit die Polizei zu Ihrer Unterstützung rufen wollen, sollten Sie daran denken, dass der Schutz privater Rechte und deren Durchsetzung gegenüber Nachbarn nicht Aufgabe der Polizei ist, sondern den Gerichten obliegt.[1] Aufgabe der Polizei ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Dabei hat sie auch die Aufgabe, die Begehung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verhüten und bereits begonnene Taten zu unterbinden. Nur soweit es um derartige Handlungen eines Nachbarn geht, wie etwa bei nächtlichen Ruhestörungen, die als Ordnungswidrigkeit bußgeldbewehrt sind, können Sie von der Polizei Hilfe erwarten. Bedenken Sie aber auch, dass diese nach pflichtgemäßem Ermessen tätig wird. Das bedeutet, dass die Polizei in Bagatellfällen ihr Ermessen dahin ausüben wird, nicht tätig zu werden und auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zu verweisen.

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