Wenn Sie als Grundstückseigentümer durch Ihren Nachbarn in einer nachbarrechtlich geschützten Rechtsposition beeinträchtigt werden, können Sie sich dagegen mit dem Unterlassungsanspruch einschließlich vorbeugendem Unterlassungsanspruch und bei bereits erfolgter Beeinträchtigung mit dem Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 BGB im Klageweg zur Wehr setzen.

Als Grundstückspächter oder Wohnungsmieter hilft Ihnen mit der gleichen Zielsetzung die Klage wegen Besitzstörung nach den §§ 858 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB.

Alle diese Klagen setzen kein Verschulden Ihres Nachbarn voraus. Es genügt vielmehr dass dieser als sog. "Störer" für die Beeinträchtigung verantwortlich ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge