In den Landesnachbarrechtsgesetzen ist auch das Traufrecht geregelt. Dieser Begriff ist missverständlich. Denn er beinhaltet nicht das Recht, Regenwasser, das sich in der Dachtraufe gesammelt hat, auf das Nachbargrundstück abzuleiten. Vielmehr regelt es die Verpflichtung, das Regenwasser so aufzufangen und abzuleiten, dass es nicht auf das Nachbargrundstück gelangt (siehe hierzu Wegner, Wasserzufluss von Nachbargrundstücken).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge