Nr. 3517 VV erhält folgende Fassung:

 
3517 Terminsgebühr in den in Nummer 3511 genannten Verfahren 50,00 bis 510,00 EUR

In Nr. 3517 VV werden die Gebührenbeträge angehoben, und zwar von 12,50 bis 215,00 EUR auf 50,00 bis 510,00 EUR. Die neue Mittelgebühr beträgt 280,00 EUR. Darüber hinaus wird auch hier die Währungsbezeichnung von "EUR" auf "EUR" umgestellt.

[32] Änderung durch Art. 8 Abs. 2 Nr. 63.

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