Nr. 3517 VV erhält folgende Fassung:
3517 | Terminsgebühr in den in Nummer 3511 genannten Verfahren | 50,00 bis 510,00 EUR |
In Nr. 3517 VV werden die Gebührenbeträge angehoben, und zwar von 12,50 bis 215,00 EUR auf 50,00 bis 510,00 EUR. Die neue Mittelgebühr beträgt 280,00 EUR. Darüber hinaus wird auch hier die Währungsbezeichnung von "EUR" auf "EUR" umgestellt.
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