aaa) Überblick

Nr. 3335 VV erhält folgende neue Fassung:

 
3335 Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Prozesskostenhilfe

in Höhe der Verfahrensgebühr für das Verfahren, für das die Prozesskostenhilfe beantragt wird, höchstens 1,0, bei Betragsrahmengebühren höchstens

420,00 EUR.

In Nr. 3335 VV wird der Nebensatz "soweit in Nummer 3336 nichts anderes bestimmt ist", gestrichen. Zudem wird die bisherige Anm. aufgehoben.

bbb) Betragsrahmengebühren

Durch die Streichung des Nebensatzes soll die bisherige Vorrangregelung der Nr. 3336 VV entfallen. Die Vorschrift der Nr. 3335 VV soll künftig auch in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anwendbar sein, wenn Betragsrahmengebühren entstehen.

Konsequenterweise musste dann auch für die Betragsrahmen ein Höchstbetrag eingeführt werden. Dieser orientiert sich an Nr. 3400 VV und wird auf 420,00 EUR festgelegt.

ccc) Gegenstandswert

Gestrichen wird ist die Anm. zu Nr. 3335 VV, in der der Gegenstandswert für Prozess- und Verfahrenskostenhilfeverfahren geregelt war. Aus systematischen Gründen ist die Anm. zu Nr. 3335 VV als eigenständige Vorschrift in den Paragraphenteil Abschnitt 4 (Gegenstandswerte) – dort § 23a RVG – verschoben worden.

[21] Änderung durch Art. 8 Abs. 2 Nr. 49.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge