1. Es entspricht regelmäßig billigem Ermessen, den Wert eines gegen den geschiedenen Ehegatten geltend gemachten Anspruchs auf Nutzungsentschädigung auf den zwölffachen Betrag der geforderten monatlichen Leistung festzusetzen.
  2. Fällige Beträge sind hinzuzusetzen.

OLG Braunschweig, Beschl. v. 21.3.2017 – 1 UF 106/16

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge