Sowohl Beratungshilfe- als auch Prozess- und Verfahrenskostenhilfe spielen in vielen Anwaltskanzleien eine immer größere Rolle. Insbesondere in Familiensachen wird die weit überwiegende Zahl der Mandate heute über Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe abgerechnet. Will der Anwalt hier kein Geld verschenken, muss er sich notgedrungen mit den Voraussetzungen der Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe auseinandersetzen und der Frage, wie später richtig abzurechnen ist. Sowohl im Bewilligungsverfahren als auch bei der Abrechnung der Vergütung werden häufig in Unkenntnis der Materie von den Anwälten Fehler begangen und Geld verschenkt. Hinzu kommen dann noch die leidigen Überprüfungsverfahren, die am Anwalt hängen bleiben, wenn er bereits im Bewilligungsverfahren tätig war. Hierzu liefert das Werk von Lissner/Dietrich/Eilzer/Germann/Kessel eine exzellente Praxishilfe. Das Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfemandat wird chronologisch in allen Facetten beleuchtet, beginnend vom Bewilligungsverfahren einschließlich der Berechnung des einzusetzenden Einkommens, der Rechtsmittelverfahren hiergegen ebenso wie Verfahren zur Abrechnung der Beratungs-, Verfahrens- und Prozesskostenhilfe. Die Fragen der hinreichenden Erfolgsaussicht, der Mutwilligkeit etc. werden umfassend dargestellt. Das Werk ist äußerst praxisorientiert gestaltet und mit zahlreichen taktischen Hinweisen versehen. Soweit erforderlich, finden sich Muster. Auch die einschlägigen Gesetze und Verordnungen sind mit abgedruckt. Dieses Buch wird jedem empfohlen, der auf dem Gebiet der Beratungs-, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe tätig ist.

AGS 6/2014, S. IV

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