Herausgegeben von Dr. Stefan Poller, Dr. Dominik Härtl und Jürgen Köpf. 3. Aufl., 2018. Nomos Verlag, Baden-Baden. 1122 S., 98,00 EUR

Mittlerweile liegt die 3. Aufl. des Handkommentars zum gesamten Kostenhilferecht vor. Ausgeschieden ist der Mitbegründer des Werkes, Herr Rechtsanwalt und Notar Joachim Täubel. Im Gegenzug ist das Autorenteam erweitert worden um RiAG Christian Daubner, RA Konstanstin Kalaitzis und Dipl.-Rpfl. Hagen Schneider. Die 3. Aufl. ist vollständig überarbeitet und aktualisiert. Eingearbeitet worden ist insbesondere das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts einschließlich der darauf ergangenen Rechtsprechung.

Kommentiert werden zum einen die Vorschriften der Prozesskostenhilfe (§§ 114 bis 127 ZPO), die Vorschriften der grenzüberschreitenden Prozesskostenhilfe (§§ 1076 bis 1078 ZPO) sowie Verfahrenskostenhilfe nach dem FamFG (§§ 76 bis 78 FamFG). Mitbehandelt werden die Ansprüche nach §§ 20 bis 24 AUG. Ein weiteres umfangreiches Kapital ist der Beratungshilfe gewidmet. Auch den Kosten in der Strafverteidigung, insbesondere der Pflichtverteidigung ist ein gesondertes umfangreiches Kapitel gewidmet. Auch Prozesskostenhilfe für die sonstige Verfahren vor den Verfassungsgerichten, Sozialgerichten, im Steuerrecht, Insolvenzverfahren, Arbeitsgerichtsprozess, Marken-, Patent- und Designrecht sowie in Verfahren vor den europäischen Gerichten werden behandelt. Des Weiteren werden die Vergütungsfestsetzungsverfahren nach dem RVG ausführlich dargestellt. Abgeschlossen wird die Kommentierung durch die Darstellung der ARB. Darüber hinaus finden sich im Anhang noch wichtige Vorschriften und Bekanntmachungen.

Gerichtliche Verfahren für bedürftige Mandanten gehören für die meisten Anwaltskanzleien zum Tagesgeschäft. Umso wichtiger ist es, dass der Anwalt sich mit den jeweiligen Vorschriften der jeweiligen Rechtsgebiete auskennt. Das Werk liefert hierzu eine vollständige und erstklassige Kommentierung aller maßgeblichen Vorschriften.

AGS 5/2018, S. III - IV

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