- Dem Beteiligten muss zugestanden werden, die aus dem Fehlen einer fraglichen Verfahrens- oder Verfahrenshandlungsvoraussetzung gezogenen nachteiligen Folgen ohne die auf ihr beruhenden besonderen Erschwernisse anfechten zu dürfen, damit ihm aus einer etwa fehlerhaften Beurteilung keine Nachteile im Rechtsschutz entstehen.
- Eine ohne Postulationsfähigkeit an das Gericht gerichtete verfahrenseinleitende Erklärung ist unwirksam und bewirkt nichts. Sie darf nicht zugestellt werden. Eine Gerichtsgebühr entsteht nicht.
OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.5.2016 – 13 WF 125/16
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen