Der Rechtsanwalt hat im Rahmen der Festsetzung der Beratungshilfevergütung – auch – die Festsetzung einer Auslagenpauschale und Erstattung der Kosten der Aktenversendung in Bezug auf das laufende Ermittlungsverfahren begehrt.

Die Rechtspflegerin – die insoweit als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle tätig ist – hat nach Anhörung des Bezirksrevisors den dahingehenden Antrag zurückgewiesen. Der Bezirksrevisor hatte Bezug genommen auf das Besprechungsergebnis einer Arbeitstagung der Bezirksrevisoren aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland vom Juni 2015 und ferner auf eine seiner Auffassung nach zutreffender Entscheidung des AG Kandel verwiesen.

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