In Sozialsachen, in denen das GKG nicht anzuwenden ist und demnach Betragsrahmen entstehen (§ 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 RVG), sind zurzeit für die Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) und die Erledigungsgebühr (Nr. 1002 VV) drei verschiedene Gebührenrahmen vorgesehen. Entsprechend der Einteilung bei den Wertgebühren ist ein grundsätzlicher Rahmen (Nr. 1005 VV a.F.) vorgesehen, ein Rahmen bei gerichtlicher Anhängigkeit außerhalb eines Berufungs- und Revisionsverfahrens (Nr. 1006 VV a.F.) und ein weiterer Rahmen für Einigungen und Erledigungen bei Anhängigkeit in einem Berufungs- und Revisionsverfahren (Nr. 1007 VV a.F.).
Zu Problemen kommt es hier immer wieder bei der Bestimmung der Höhe des angemessenen Gebührenbetrags der Einigungs- oder Erledigungsgebühr nach § 14 Abs. 1 RVG.
Weitere Probleme ergeben sich, wenn eine Einigung über mehrere Gegenstände getroffen wird oder wenn mehrere Gegenstände erledigt werden, die zum Teil anhängig und zum Teil nicht anhängig sind oder die in unterschiedlichen Instanzen anhängig sind.
Anstelle der bisherigen drei Gebührenrahmen ist künftig jeweils nur noch eine Verweisung auf die jeweilige Geschäfts- oder Verfahrensgebühr vorgesehen.
Damit werden faktisch neue Gebührenrahmen für Einigung und Erledigung geschaffen. Zudem vereinfacht sich die Abrechnung, weil sich die Höhe der Einigungs- bzw. Erledigungsgebühr jetzt immer an dem konkreten Rahmen der Verfahrensgebühr orientiert und keinen eigenen Ermessensspielraum mehr eröffnet.
Damit stehen für die Einigungsgebühr folgende Gebührenrahmen zur Verfügung:
Rahmen | Mittelgebühr | Schwellengebühr | |
außergerichtliche Vertretung | 50,00 bis 640,00 EUR | 345,00 EUR | 300,00 EUR |
erste Instanz | 50,00 bis 550,00 EUR | 300,00 EUR | |
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung | 60,00 bis 680,00 EUR | 370,00 EUR | |
Berufungsverfahren | 60,00 bis 680,00 EUR | 370,00 EUR | |
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision | 80,00 bis 880,00 EUR | 480,00 EUR | |
Revisionsverfahren | 80,00 bis 880,00 EUR | 480,00 EUR | |
Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren | 20,00 bis 210,00 EUR | 115,00 EUR | |
Verkehrsanwalt | bis 420,00 EUR | bis 210,00 EUR |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen