Wird der Nichtzulassungsbeschwerde teilweise stattgegeben und wird sie teilweise verworfen oder zurückgewiesen, wird das Verfahren aufgespalten. Dabei fällt für die erfolglose Beschwerde eine gesonderte Gerichtsgebühr an. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass durch die Aufspaltung insgesamt höhere Kosten entstehen als bei der Durchführung der Revision hinsichtlich des gesamten Streitgegenstands.

BGH, Beschl. v. 25.11.2015 – II ZR 384/13

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