Bearbeitet von Heinz Wöstmann. Neubearbeitung 2020. Verlag de Gruyter, Berlin. 504 S., 179,95 EUR

§ 893 BGB ist am 1.1.1900 in Kraft und seither wesentlich unverändert geblieben. Nur die Probleme haben sich geändert. Es handelt sich bei einem Amtshaftungsanspruch um einen deliktischen Anspruch, der aus §§ 839 ff. BGB i.V.m. Art. 34 GG folgt. Dabei stellt die Amtshaftung ein zentrales Element des Staatshaftungsrecht dar. Der Staat haftet für Schäden, die durch eine schuldhafte Amtspflichtverletzung eines Amtsträgers, in Ausübung eines öffentlichen Amtes, entstehen. Den Autoren ist besonders die Einleitung zur Historie der Staatshaftung sowie die Darstellung der Grundlagen und Struktur der Amtshaftung gelungen. Die einzelnen Tatbestandsmerkmale werden ausführlich kommentiert. Dabei werden die aktuelle Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt. Es handelt sich um ein umfangreiches Werk, welches der gewohnten Staudingerkommentierung gerecht wird.

AGS 12/2020, S. IV

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