Das LG hatte gegen den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen gegen den Verurteilten eine Freiheitsstrafe verhängt und ihn dazu verurteilt, der Nebenklägerin 4.000,00 EUR Schmerzensgeld nebst Zinsen zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin hat das LG dem Verurteilten auferlegt. Ferner hat es angeordnet, dass der Verurteilte auch die besonderen Kosten des Adhäsionsverfahrens und die der Nebenklägerin hierdurch erwachsenen notwendigen Auslagen bis zu einem Streitwert von 7.000,00 EUR zu tragen habe. Die weitergehenden notwendigen Auslagen der Beteiligten im Adhäsionsverfahren hat es der Nebenklägerin auferlegt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Beistand der Neben- und Adhäsionsklägerin beantragte daraufhin die ihr vom Verurteilten zu erstattenden Auslagen im Adhäsionsverfahren auf 2.216,38 EUR festzusetzen. Mit Schriftsatz vom gleichen Tag beantragte er ferner, die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen gegenüber der Staatskasse i.H.v. 609,28 EUR festzusetzen.

Die Kostenbeamtin des LG hat die dem Beistand der Nebenklägerin aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung antragsgemäß auf 609,28 EUR festgesetzt. Die der Neben- und Adhäsionsklägerin vom Verurteilten zu erstattenden notwendigen Auslagen hat die Rechtspflegerin auf 1.607,10 EUR festgesetzt und daneben einen Übergang des Erstattungsanspruchs i.H.v. 609,28 EUR auf die Staatskasse festgestellt.

Dagegen wendet sich die Neben- und Adhäsionsklägerin mit ihrer sofortigen Beschwerde, soweit ein Betrag i.H.v. 609,28 EUR nicht zu ihren Gunsten festgesetzt, sondern festgestellt worden ist, dass dieser Betrag auf die Staatskasse übergegangen sei.

Die Vertreterin der Landeskasse hält das Rechtsmittel für begründet. Der Verurteilte hat von der über seinen Verteidiger gewährten Möglichkeit zur Stellungnahme keinen Gebrauch gemacht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge