Von Dr. Brigitte Borgmann, Antje Jungk und Michael Schwaiger. 6. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XVIII, 672 S., 119,00 EUR

Anwaltliche Haftungsfälle nehmen in der Praxis immer mehr zu. Dies mag zum einen daran liegen, dass Mandanten heute genauer hinschauen als früher und dem Anwalt nicht mehr blind vertrauen. Andererseits liegt dies aber auch daran, dass die Qualität der anwaltlichen Tätigkeit mitunter auch zu wünschen lässt. Insbesondere Defizite im Prozessrecht sind zunehmend festzustellen, was dann zum Verlust des Prozesses führen kann. Aber auch unzureichende Beratung des Mandanten ist ein häufiger Haftungsgrund. Hinzu kommt, dass die Rspr. sich hier nicht gerade anwaltsfreundlich auszeichnet, sondern den Anwalt – oftmals auch zu Recht – in eine strenge Haftung nimmt. Daher gehört das vorliegende Handbuch schon zur anwaltlichen Vorsorge dringend in die eigene Bibliothek, damit es gar nicht erst zum Haftungsfall kommt. Auf über 600 Seiten wird das gesamte System des Haftungsrechts dargestellt, beginnend mit der Stellung des Rechtsanwalts und der Abgrenzung der anwaltlichen Berufstätigkeit. Ausführlich behandelt wird sodann der Vertrag mit dem Mandanten einschließlich der sich daraus ergebenden Pflichten für den Anwalt und der sich im Gegenzug daraus ergebenden Haftung gegenüber dem Mandanten. Auch die Haftung für Dritte wird behandelt. Ein weiteres Kapitel ist der Berufshaftpflichtversicherung gewidmet. Auch findet sich eine umfassende Darstellung des Haftpflichtprozesses einschließlich der dortigen Beweisfragen sowie der in der Praxis oftmals bedeutsamen Verjährungsfragen. In einem zweiten Teil des Werkes werden die hauptsächlichen Fehlerquellen dargestellt und erläutert, wie man diese vermeidet, beginnend von der Klageerhebung bis zum Rechtsmittelverfahren einschließlich Wiedereinsetzungsanträgen.

Auch wenn das Werk mit dem Titel "Anwaltshaftung" überschrieben ist, sollte man zu diesem Werk greifen, bevor es zur Haftung kommt. Im Zweifel sollte man vorher nachschlagen, welche Anforderungen die Rspr. an die anwaltliche Tätigkeit und ihre Dokumentation stellt. Hierzu liefert das Werk einen erschöpfenden Fundus und eine wertvolle Hilfe für die tägliche Praxis.

AGS 12/2019, S. III

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