Mischfälle können ferner dann auftreten, wenn von mehreren Beklagten nur einer säumig ist und gegen ihn ein Versäumnisurteil ergeht.
Voraussetzung für die reduzierte 0,5-Terminsgebühr ist allerdings, dass es sich um unterschiedliche Streitgegenstände handelt. Soweit es sich um denselben Streitgegenstand handelt, fällt nur eine 1,2-Terminsgebühr an.
Beispiel 18
Der Anwalt erhebt für seinen Mandanten Klage gegen zwei Beklagte auf Zahlung von 10.000,00 EUR als Gesamtschuldner. Der Beklagte zu 1) erscheint und verhandelt; der Beklagte zu 2) ist säumig und auch nicht vertreten. Gegen ihn ergeht antragsgemäß ein Versäumnisurteil.
Aus den 10.000,00 EUR entsteht die volle 1,2-Terminsgebühr der Nr. 3104 VV. Insoweit reicht es aus, dass einer der Streitgenossen erschienen oder vertreten ist.
1. | 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV | 725,40 EUR | |
(Wert: 10.000,00 EUR) | |||
2. | 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV | 669,60 EUR | |
(Wert: 10.000,00 EUR) | |||
3. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 1.415,00 EUR | ||
4. | 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 268,85 EUR | |
Gesamt | 1.683,85 EUR |
Anders verhält es sich bei unterschiedlichen Streitgegenständen.
Beispiel 19
Der Anwalt erhebt für seinen Mandanten Klage gegen zwei Beklagte auf Zahlung von jeweils 5.000,00 EUR. Der Beklagte zu 1) erscheint und verhandelt; der Beklagte zu 2) ist säumig und auch nicht vertreten, so dass gegen ihn antragsgemäß Versäumnisurteil ergeht.
Aus den 5.000,00 EUR (Beklagter zu 1) entsteht die volle 1,2-Terminsgebühr. Aus den 5.000 EUR (Beklagter zu 2) entsteht dagegen nur die 0,5-Terminsgebühr. Zu beachten ist wiederum § 15 Abs. 3 RVG.
1. | 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV | 725,40 EUR | ||
(Wert: 10.000,00 EUR) | ||||
2. | 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV | 363,60 EUR | ||
(Wert: 5.000,00 EUR) | ||||
3. | 0,5-Terminsgebühr, Nrn. 3104, 3105 VV | 151,50 EUR | ||
(Wert: 5.000,00 EUR) | ||||
(die Grenze des § 15 Abs. 3 RVG, nicht mehr als 1,2 aus 10.000,00 EUR = 669,60 EUR, ist nicht überschritten) | ||||
4. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 20,00 EUR | ||
Zwischensumme | 1.260,50 EUR | |||
5. | 19 %Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 239,50 EUR | ||
Gesamt | 1.500,00 EUR |
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