* 30. Oktober 1966 – + 2. Dezember 2017

Es ist kaum zu fassen und doch Gewissheit – Rechtsanwältin Lotte Thiel ist viel zu früh von uns gegangen und wir vermissen sie bereits jetzt schmerzlich. Wer die Gunst hatte, mit ihr zusammenzutreffen, war mit dem beruflichen Auge voller Bewunderung und Respekt für die Vielzahl von Herausforderungen, denen sie sich stellte und die sie meisterte. Sie war nicht nur Rechtsanwältin und Fachanwältin zum Wohle ihrer Mandanten im Einsatz, sondern ließ viele von uns über ihre Vorträge und Seminare zum Gebührenrecht sowie ihre umfangreiche Autorentätigkeit zu den verschiedensten gebührenrechtlichen Fragestellungen an ihren Erfahrungen und ihrem Wissen teilhaben. Hierbei kombinierte Lotte Thiel die praktischen Erfahrungen und Herausforderungen mit dem Blick für strukturelle Notwendigkeiten und auch eine wissenschaftliche Durchdringung der Materie. Ihre Beiträge in den Kommentaren zum FamGKG sowie im AnwaltKommentar RVG werden gelesen und zitiert. Die soeben erschienene 2. Aufl. des von ihr und Norbert Schneider geschaffenen Werkes "Fälle und Lösungen zur Abrechnung in Familiensachen" findet sich in der Handbibliothek nahezu jedes Familienrechtlers. Die abgegriffenen Einbände legen beredtes Bildnis davon ab, wie häufig die Stimmen von Lotte Thiel und Norbert Schneider zu Rate gezogen werden.

Als Mitherausgeberin der AGS verfügte Lotte Thiel über einen weiten Überblick über alle Facetten des anwaltlichen Gebühren- und gerichtlichen Kostenrechts.

Ihre Kenntnisse und ihren Weitblick hat Lotte Thiel als Mitglied des Ausschusses RVG und Gerichtskosten im DAV in die Debatte um das "3. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz" eingebracht. Der Forderungskatalog für die nächste Gebührenmodernisierung trägt auch ihre Handschrift und wer das Vergnügen hatte, mit ihr im Gesetzgebungsausschuss zusammenzuarbeiten, wird ihre Handschrift in den Vorschlägen erkennen.

Wir werden daher Lotte Thiel über ihren Tod hinaus dankbar sein, für all ihr berufliches Wirken, das mit dem Blick in die Veröffentlichungen dauerhaft in uns nachhallt.

Es würde Lotte Thiel aber nicht gerecht sein, wollte man nur eine berufliche Seite von ihr ansprechen. Sie ist ein unvergesslicher Mensch. Ihre Fröhlichkeit war und ist ansteckend. Die Erinnerung an die Begegnungen mit ihr ist unweigerlich mit dem Strahlen ihrer Augen, ihrem Humor und ihrem ansteckenden Lachen, mit ihren so klugen Beiträgen und mit ihrer Zuwendung zu anderen Menschen verbunden.

Diese Erinnerungen trösten und sind Ansporn und Verpflichtung zugleich, in ihrem Sinne und Geiste fortzufahren. Hierbei wird sie uns in Gedanken begleiten und nicht vergessen werden.

Danke für so Vieles, Lotte Thiel!

Autor: Edith Kindermann

Edith Kindermann

AGS 12/2017, S. II

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