AnwaltsGebühren.Online (AGO), das jüngste Produkt des Deutschen Anwaltverlags aus dem Bereich des anwaltlichen Gebührenrechts, gewinnt den Sonderpreis für Medieninnovation 2016 der Deutschen Akademie für Medien in München.

Entscheidendes Erfolgskriterium war die Kombination der Buchwelt mit der digitalen Welt.

In engster Abstimmung mit den RVG-Experten Norbert Schneider und Thomas Schmidt wurde ein Onlinerechner programmiert, der seinesgleichen sucht. Er hat am Markt bisher nicht bekannte Fähigkeiten. Oder kann Ihre Software z.B. den Anrechnungsmodus auf "Anrechnung vor Kürzung" umstellen und Ihnen die günstigere Variante vorschlagen oder enthält sie einen Assistenten für die Berechnung des Wertes des Scheidungsverbunds?

Das wesentliche Alleinstellungsmerkmal ist jedoch die Verknüpfung des Rechners mit der Gebührenrechtsliteratur des Verlags, die sicherlich als führend bezeichnet werden darf (z.B. AnwK-RVG, Fälle u. Lösungen RVG, Anwaltsgebühren im … Sozialrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht usw.).

Insgesamt wurden über 10.000 Seiten RVG-Literatur ausgewertet und in bisher über 35.000 Informationseinheiten zerschnitten. Diese "Schnipsel" werden genau an der Stelle angeboten, an der sie benötigt werden. Beispiel: Sie sind in der Rechnung bei der Anrechnung ankommen und haben das Problem der "Kettenanrechnung mit unterschiedlichen Gebührensätzen". AnwaltsGebühren.Online bietet zu dieser Frage eine Übersichtsgrafik, Erläuterungen, Fundstellen und einen Beispielsfall. Damit wird langes Suchen in der Literatur (die Sie vielleicht gar nicht haben?) überflüssig.

Gerade diese Kombination der beiden Welten nach dem Motto "best of both" hat die Jury überzeugt, den Medieninnovationspreis an AGO zu vergeben.

In der nächsten Stufe werden weitere Assistenten für den Rechner und auf der Inhaltsseite die beiden Zeitschriften RVG-Report und Anwaltsgebühren Spezial implementiert.

Wenn Sie den Preisträger kostenfrei testen wollen, so finden Sie ihn unter https://anwaltsgebuehren.online.

Autor: Dipl.-Rechtspfleger Sebastian Bey, Mitglied des AGO-Beraterteams

AGS 12/2016, S. 553

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