Begründet von Wilhelm E. Feuerich, herausgegeben von Dr. Dag Weyland. 10. Aufl., 2020. Verlag Franz Vahlen, München. XVIII, 2010 S., 189,00 EUR

Seit der Vorauflage in 2015 hat sich das Berufsrecht rasant weiterentwickelt. Allein in der BRAO waren zehn Gesetzesänderungen einzuarbeiten, insbesondere durch das Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 12.5.2017. Dieses Gesetz hat allein 87 Vorschriften der BRAO mit vier verschiedenen Zeitpunkten des Inkrafttretens geändert. Weitere Änderungen ergeben sich aus dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs. Auch verfassungsgerichtliche Rechtsprechung war einzuarbeiten, so zu dem unzulässigen Verbot einer Partnerschaftsgesellschaft von Anwälten mit Ärzten und Apothekern. Exemplarisch zu nennen sind weiterhin das Recht der Syndikusanwälte, die Nutzungspflicht des beA, Anwaltsverzeichnis, Briefwahl, Herausgabe von Handakten, Schutz von Geheimnissen, Zustellung von Anwalt zu Anwalt. Auch galt es, drei neue Fachanwaltschaften, nämlich für Vergaberecht, Migrationsrecht und Sportrecht zu berücksichtigen. Es würde den Rahmen sprengen, auf alle Änderungen einzugehen. Mit der vorliegenden Auflage ist das Werk wieder auf aktuellem Stand. Kommentiert wird nicht nur die BRAO selbst. Behandelt werden auch die Berufsordnung, die Fachanwaltsordnung, das Partnerschaftsgesellschaftgesetz sowie das Recht für Anwälte aus dem Gebiet der europäischen Union und auch auszugweise die Patentanwaltsordnung. In seiner Fülle ist das Werk eine unschätzbare Quelle. Sämtliche Autoren sind durch ihre besonderen Fachkenntnisse im Berufsrecht ausgewiesen. Wer Fragen zum Berufsrecht hat, findet in diesem Kommentar zu allen Fragen eine erschöpfende und verlässliche Antwort.

Autor: Norbert Schneider

Rechtsanwalt Norbert Schneider

AGS 10/2020, S. IV

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