Anerkannt ist, dass BerH zur Prüfung von Erfolgsaussichten einer Berufung oder ähnlichem bewilligt werden kann. Das AG Forchheim[19] hatte jedoch zu entscheiden, ob dies auch dann gilt, wenn bereits PKH bewilligt war und sich gegen die Möglichkeit der BerH entscheiden. Vielmehr sei die geschuldete Tätigkeit hier noch von der PKH erfasst.

[19] AG Forchheim, Beschl. v. 24.5.2018 – 5 UR II 165/18.

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