Nimmt ein Antragsteller zwei konzernrechtlich verbundene Unternehmen wegen einer identischen Berichterstattung in getrennten Verfügungsverfahren auf Abdruck einer Gegendarstellung in Anspruch, kann das Verlangen nach Erstattung der anwaltlichen Mehrkosten infolge der getrennten Anspruchsverfolgung ebenso wie bei Unterlassungsansprüchen rechtsmissbräuchlich sein.

OLG Hamburg, Beschl. v. 29.5.2013 – 8 W 130/12

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