Auch bei der Berechnung eines Vorschusses nach § 9 RVG sind die Kriterien des § 14 RVG und die Rspr. zur Höhe der Gebühren in Verkehrs-OWi zu beachten. Würde eine solche Betrachtung zu Gebühren unterhalb der Mittelgebühren führen, ist auch ein Vorschuss unterhalb der Mittelgebühren angemessen.
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urt. v. 18.10.2018 – 8 C 186/18
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