In RVGreport 2020, 2 ff. berichtete der Autor bereits über die elektronische Antragstellung in der Beratungshilfe (BerH). In AGS 2020, 459 wurde von ihm auch die aktuelle Entwicklung in 2020 dargestellt und in RVGreport 2020, 370 ff. über die anstehende Reform des BerHG referiert. Vorliegender Kurzbeitrag möchte sich mit einem bislang in der Praxis wohl noch unentdeckten und offensichtlich bald geklärten Sachverhalt beschäftigen: mit der Zulassung des Beratungshilfeantrags im elektronischen Rechtsverkehr. Letzteres wurde bislang – i.Ü. in allen drei Abhandlungen – durch den Autor niemals in Frage gestellt. Manchmal lohnt es sich jedoch, nochmals einen Blick auf bereits Veröffentlichtes zu werfen.

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