Begründet von Dr. Fritz Gräber, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof a.D.; bearbeitet von Dr. Ulrich Herbert, Dr. Christian Levedag, Dr. Eckart Ratschow, Prof. Dr. Thomas Stapperfend und Michaela Teller. 9. neu bearbeitete Aufl., 2019. Verlag C. H. Beck, München. XXVII, 1.822 S., 159,00 EUR

Mit der Neuauflage ist das Autorenteam erweitert worden. Frau Michaela Teller, Richterin am BFH verstärkt nunmehr das insgesamt fünfköpfige Autorenteam. Wer sich schwerpunktmäßig mit dem Steuerrecht befasst, wird am Gräber ohnehin nicht vorbeikommen und zählt diesen zu seiner Standardbibliothek. Aber auch für Anwälte, die nur unregelmäßig mit finanzgerichtlichen Verfahren befasst sind, ist das Werk eine wertvolle Hilfe. Die Finanzgerichtsordnung ist eine eigene Verfahrensordnung, die in vielen Punkten von sonstigen Verfahrensgrundsätzen abweicht, abgesehen davon, dass die Finanzgerichtsbarkeit nur zwei Instanzen kennt. In der Praxis ist zudem zu beobachten, dass in jüngster Zeit viel mehr kostenrechtliche Entscheidungen der Finanzgerichte veröffentlicht werden. Sie haben häufig einen prozessrechtlichen Bezug, etwa bei der Frage, welche Vergütung der Anwalt bei Entscheidung durch Gerichtsbescheid erhält, der hier anders geregelt ist, als in der allgemeinen Verwaltungsgerichtsordnung. Fragen der fiktiven Terminsgebühr und der Erledigungsgebühr stellen sich hier ebenfalls regelmäßig sowie Fragen der Verbindung und gemeinsamen Verhandlung etc. Grundkenntnisse des finanzgerichtlichen Verfahrensrechts sind daher auch hier unabdingbar. Die Neuauflage, die gegenüber der Vorauflage 2015 umfangreiche Rechtsprechung zu berücksichtigen hatte, musste sich insbesondere mit der Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs befassen. Die Finanzgerichtsbarkeit war hier schon immer Vorreiter. Ab dem 1.1.2026 werden sämtliche Prozessakten bei den Finanzgerichten elektronisch geführt. Dies bedarf jetzt schon der Vorbereitung. Auch das Thema Datenschutz war verstärkt Gegenstand der Neuauflage.

AGS 6/2019, S. III - IV

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