Die Beiordnung eines Anwalts zur Vertretung der Kindesmutter in einem Verfahren wegen Kindesunterhalt kommt wegen eines Tätigkeitsverbots des Anwalts aufgrund Interessenkonflikts nicht in Betracht, wenn der Anwalt zuvor den Kindesvater in einem Abstammungsverfahren vertreten hat.

OLG Hamm, Beschl. v. 1.2.2019 – 2 WF 223/18

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