Der Kläger beauftragte die beklagte Anwaltssozietät (fortan: Beklagte), die aus den Beklagten zu 2) und zu 3) besteht, mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Wahrnehmung seiner Rechte. Noch vor Erlass des erstinstanzlichen Urteils, mit Schreiben v. 2.8.2011, kündigte der Kläger das Mandat und ließ sich anderweitig vertreten. Im Zeitpunkt der Kündigung hatte die Beklagte Vorschüsse i.H.v. insgesamt 5.920,25 EUR verlangt und erhalten.

Mit seiner am 11.12.2015 bei Gericht eingegangenen und den Beklagten am 4.1.2016 zugestellten Klage verlangt der Kläger die Rückzahlung eines Teilbetrags von 1.145,37 EUR nebst Zinsen und Kosten. Die Klage hatte in den Vorinstanzen Erfolg. Mit ihrer vom Berufungsgericht zugelassenen Revision wollen die Beklagten weiterhin die Abweisung der Klage erreichen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge