- Beratungshilfe zur Regulierung eigener Forderungen stellt keine Rechtswahrnehmung dar.
- Darüber hinaus stellt sowohl die Schuldnerberatung als auch die Verbraucherzentrale eine andere zumutbare Hilfe dar.
- Die Beratung zur Abwehr tatsächlich oder vermeintlich unberechtigter Forderungen oder der Vereinbarung von Ratenzahlungen stellt eine der Kernaufgaben der Verbraucher- bzw. Schuldnerberatungsstellen dar.
AG Eilenburg, Beschl. v. 8.12.2020 – 1 UR II 377/18
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen