Ein Pflichtverteidiger wunderte sich über das "Begehren" eines Rechtspflegers. Der Pflichtverteidiger hatte im Rahmen des Festsetzungsantrages gegenüber der Landeskasse für die Pflichtverteidigergebühren eine erhaltene Honorarzuzahlung ordnungsgemäß als Bruttobetrag angezeigt. Das hat dem zuständigen Rechtspfleger aber nicht gereicht. Er hat dann auch noch gefragt, von wem die Zuzahlung geleistet wurden. Der Pflichtverteidiger fragt nach der Rechtsgrundlage.

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