In der gerichtlichen Praxis ist immer wieder streitig, wie mit außergerichtlichen Inkassokosten umzugehen ist in Hinblick auf notwendige Kosten des Rechtsstreits i.S.d. § 91 ZPO und bezüglich der Frage der Schadensminderungspflicht des Gläubigers/Klägers bei der Einschaltung eines Inkassounternehmens für die außergerichtliche Geltendmachung der Forderung.

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