Argumente für die Wahl des Ortes

Die Wahl des Gerichtsstands im Vergütungsprozess hat in mehrerer Hinsicht Bedeutung. Zum einen ist es für den Anwalt angenehmer, wenn er am eigenen Gericht klagen kann und nicht am auswärtigen Gericht des Mandanten klagen muss. Er spart Zeit und Reisekosten. Andererseits möchte der Anwalt manchmal aber auch gerade nicht am eigenen Gericht klagen, wo man ihn kennt, sondern vor einem auswärtigen Gericht, insbesondere, wenn der Mandant Schlechterfüllung einwendet.

Argumente für das Hauptsachegericht

In manchen Fällen kann es auch günstiger sein, vor dem Gericht des Hauptsacheprozesses zu klagen, vor dem die Vergütung entstanden ist, da hiervon ggfs. ein besseres Verständnis des Vorprozesses zu erwarten ist, insbesondere dann, wenn sogar derselbe Richter oder dieselbe Kammer für den Vergütungsprozess zuständig ist, der oder die schon den Vorprozess entschieden hat.

Argumente für die sachl. Zuständigkeit

Auch die Wahl, ob vor dem Amts- oder Landgericht geklagt wird, kann für den weiteren Prozessverlauf von Bedeutung sein. Wird die Vergütungsklage vor dem Landgericht erhoben, wird der ehemalige Mandant damit gezwungen, einen Anwalt zu beauftragen, was er ggfs. aus Kostengründen scheut. Dagegen kann er sich vor dem Amtsgericht selbst vertreten und damit den Prozess durch unsinnige Einwendungen in die Länge ziehen.

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