Unterschiedlicher Beginn der Verjährungsfristen
Ausgehend von den unterschiedlichen Fälligkeiten, laufen auch unterschiedliche Verjährungsfristen.
• | Die Vergütung aus der Ehesache und der elterlichen Sorge ist am 11.11.2013 fällig geworden, so dass die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres 2013 in Gang gesetzt worden ist. |
• | Die Vergütung aus der Folgesache Versorgungsausgleich ist am 20.1.2015 fällig geworden, so dass die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres 2015 in Gang gesetzt worden ist. |
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