Unterschiedlicher Beginn der Verjährungsfristen

Ausgehend von den unterschiedlichen Fälligkeiten, laufen auch unterschiedliche Verjährungsfristen.

Die Vergütung aus der Ehesache und der elterlichen Sorge ist am 11.11.2013 fällig geworden, so dass die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres 2013 in Gang gesetzt worden ist.
Die Vergütung aus der Folgesache Versorgungsausgleich ist am 20.1.2015 fällig geworden, so dass die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres 2015 in Gang gesetzt worden ist.

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