Verfahrensdifferenzgebühr bei Mehrwertvergleich

Kommt es zu einem Vergleich mit Mehrwert, erhält der Anwalt neben der 1,0-Gebühr aus dem Wert der anhängigen Gegenstände (Nr. 1003 VV) auch die 1,5-Einigungsgebühr aus dem Mehrwert (Nr. 1000 VV). Ebenso entsteht die Terminsgebühr aus dem Gesamtwert. Es kommt auch hier eine Verfahrensdifferenzgebühr hinzu, und zwar in Höhe der Hälfte der dem Hauptbevollmächtigten zustehenden Verfahrensdifferenzgebühr, in erster Instanz also in Höhe von 0,4. Diese Gebühr erhöht sich bei mehreren Auftraggebern um 0,3 und beträgt somit bei zwei Auftraggebern 0,7.

 

Beispiel 8

Der Terminsvertreter nimmt in einem Rechtsstreit über 8.000,00 EUR an der mündlichen Verhandlung teil. Dort wird ein Vergleich auch über weitergehende Ansprüche in Höhe von 4.000,00 EUR geschlossen.

Der Terminsvertreter erhält neben der 0,65-Verfahrensgebühr nach Nrn. 3401, 3100 VV eine weitere ermäßigte hälftige Verfahrensgebühr aus dem Mehrwert, und zwar die Hälfte einer 0,8-Gebühr nach Nrn. 3100, 3101 Nr. 2, 2. Alt. VV, da er insoweit lediglich über nicht anhängige Gegenstände verhandelt hat. Auch hier ist § 15 Abs. 3 RVG zu beachten. Die Terminsgebühr entsteht aus 12.000,00 EUR in voller Höhe (1,2). Aus dem Wert der anhängigen Gegenstände entsteht eine 1,0-Einigungsgebühr (Nr. 1003 VV) und aus dem Wert der nicht anhängigen Gegenstände entsteht eine 1,5-Einigungsgebühr.

 
1. 0,65-Verfahrensgebühr, Nrn. 3401, 3100 VV (Wert: 8.000,00 EUR) 267,80 EUR  
2. 0,4-Verfahrensgebühr, Nrn. 3401, 3100, 3101 Nr. 2 VV (Wert: 4.000,00 EUR) 98,00 EUR  
  gem. § 15 Abs. 3 RVG nicht mehr als 0,65 aus 12.000,00 EUR   341,90 EUR
3. 1,2-Terminsgebühr, Nrn. 3402, 3104 VV (Wert: 12.000,00 EUR)   631,20 EUR
4. 1,0-Einigungsgebühr, Nrn. 1000, 1003 VV (Wert: 8.000,00 EUR)   412,00 EUR
5. 1,5-Einigungsgebühr, Nrn. 1000, 1003 VV (Wert: 4.000,00 EUR)   367,50 EUR
  die Grenze des § 15 Abs. 3 RVG, nicht mehr als 1,5 aus 12.000,00 EUR = 789,00 EUR ist nicht erreicht    
6. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 1.782,10 EUR  
7. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   338,60 EUR
Gesamt 2.120,70 EUR

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