Einigungsgebühr auch für Terminsvertreter möglich

Wird im Termin eine Einigung geschlossen, an der der Terminsvertreter mitwirkt, etwa bei Abschluss eines Widerrufsvergleichs, der nicht widerrufen wird, so steht ihm auch eine Einigungsgebühr zu.

 

Beispiel 7

Der Terminsvertreter nimmt zusammen mit der Partei an der mündlichen Verhandlung teil (Wert: 8.000,00 EUR). Dort wird ein Vergleich geschlossen.

Der Terminsvertreter erhält jetzt zusätzlich eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV.

 
1. 0,65-Verfahrensgebühr, Nrn. 3401, 3100 VV (Wert: 8.000,00 EUR)   267,80 EUR
2. 1,2-Terminsgebühr, Nrn. 3402, 3104 VV (Wert: 8.000,00 EUR)   494,40 EUR
3. 1,0-Einigungsgebühr, Nrn. 1000, 1003 VV (Wert: 8.000,00 EUR)   412,00 EUR
4. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 1.194,20 EUR  
5. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   226,90 EUR
Gesamt   1.421,10 EUR

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