Keine Wertaddition
Wird sowohl gegen den Hauptmieter als auch den Untermieter auf Räumung geklagt, richtet sich der Streitwert insgesamt nach § 41 GKG. Eine Addition der Werte der einzelnen Herausgabeansprüche findet nicht statt, da wirtschaftliche Identität besteht.
Dass die Räumungsklage sich (auch) gegen den Untermieter richtet, bedingt keine Änderung des Streitwerts.
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.10.2009 – 10 W 102/09, AGS 2009, 600 = GE 2009, 1554 = GuT 2009, 321 = NZM 2010, 600 = GuT 2011, 307
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