Nachforderung ist möglich
Die Zahlung eines Vorschusses steht ohne Weiteres unter dem Vorbehalt der endgültigen Abrechnung, auch wenn dies nicht ausdrücklich erklärt wird. Das folgt bereits aus dem Begriff des Vorschusses. Daher kann der Anwalt später selbstverständlich Nachforderungen stellen, wenn seine Vergütungsansprüche letztlich höher ausfallen.
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