Das LG hatte den Wert für eine Stufenklage auf 25.000,00 EUR festgesetzt. Dagegen legte die Klägerin Beschwerde ein, mit der sie eine Streitwertreduzierung begehrte, da der Leistungsanspruch nicht beziffert und darüber auch nicht verhandelt worden sei. Das OLG hat die Beschwerde im Wesentlichen zurückgewiesen, den Wert für die Terminsgebühr allerdings auf 6.250,00 EUR herabgesetzt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge