Zusatzgebühr für Beweisaufnahme
Um einen Ausgleich bei besonders umfangreichen Beweisaufnahmen zu schaffen, wird in Nr. 1010 VV eine Zusatzgebühr eingeführt. Voraussetzungen sind
• | eine besonders umfangreiche Beweisaufnahme und |
• | mindestens drei gerichtliche Termine, in denen Sachverständige oder Zeugen vernommen werden. |
Die Höhe der Gebühr beträgt bei Wertgebühren 0,3. Bei Abrechnung nach Betragsrahmen erhöht sich die Terminsgebühr um 30 %.
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