Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorlage an das BVerfG: Verfassungsmäßigkeit der Geltung des Nachtarbeitsverbots nur für Arbeiterinnen
Leitsatz (redaktionell)
Ist § 25 Abs 1 Nr 5 iVm § 19 Abs 2 S 1 der Arbeitszeitordnung (juris: ArbZO) insoweit verfassungswidrig, als er bestimmt, daß der Verstoß gegen das nur für Arbeiterinnen, nicht aber für weibliche Angestellte geltende Nachtarbeitsverbot eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann?
Orientierungssatz
Zitierungen: vergleiche BVerfG, 1990-05-30, 1 BvL 2/83, NJW 1990, 2246; BVerfG, 1956-05-25, 1 BvR 53/54, BVerfGE 5, 9 und BVerfG, 1979-11-13, 1 BvR 631/78, BVerfGE 52, 369.
Normenkette
ArbZO § 19 Abs. 2 S. 1, § 25 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1 S. 1
Nachgehend
BVerfG (Entscheidung vom 28.01.1992; Aktenzeichen 1 BvR 1025/82) |
Fundstellen
Haufe-Index 605069 |
NdsRpfl 1991, 209-210 (LT) |
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