Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage an das BVerfG: Verfassungsmäßigkeit der Geltung des Nachtarbeitsverbots nur für Arbeiterinnen

 

Leitsatz (redaktionell)

Ist § 25 Abs 1 Nr 5 iVm § 19 Abs 2 S 1 der Arbeitszeitordnung (juris: ArbZO) insoweit verfassungswidrig, als er bestimmt, daß der Verstoß gegen das nur für Arbeiterinnen, nicht aber für weibliche Angestellte geltende Nachtarbeitsverbot eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann?

 

Orientierungssatz

Zitierungen: vergleiche BVerfG, 1990-05-30, 1 BvL 2/83, NJW 1990, 2246; BVerfG, 1956-05-25, 1 BvR 53/54, BVerfGE 5, 9 und BVerfG, 1979-11-13, 1 BvR 631/78, BVerfGE 52, 369.

 

Normenkette

ArbZO § 19 Abs. 2 S. 1, § 25 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1 S. 1

 

Nachgehend

BVerfG (Entscheidung vom 28.01.1992; Aktenzeichen 1 BvR 1025/82)

 

Fundstellen

Haufe-Index 605069

NdsRpfl 1991, 209-210 (LT)

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