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TOP XX Änderung der Kostenverteilung hinsichtlich der Kosten des Allgemeinstroms im Tiefgaragengebäude; künftig Verteilung nur unter den Stellplatzeigentümern
Gemäß § ___ der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft des Notars _______________ (Name und Kanzleisitz) vom _____ zu der Urkundenrollen-Nummer _______ erfolgt die Verteilung der Kosten und Lasten des Gemeinschaftseigentums unter den Wohnungseigentümern einschließlich der Eigentümer von Stellplätzen im Tiefgaragengebäude nach Miteigentumsanteilen (Alternativ: Fläche/Objekte/Personen).
Angesichts der Tatsache, dass nicht sämtliche Wohnungseigentümer über einen Stellplatz in der Tiefgarage verfügen, beschließen die Wohnungseigentümer abweichend hiervon, die Kosten des im Tiefgaragengebäude verbrauchten Allgemeinstroms künftig ab der Wirtschaftsperiode _____ nur noch unter den jeweiligen Eigentümern von Tiefgaragenstellplätzen zu verteilen. Die Verteilung der Kosten des im Tiefgaragengebäude verbrauchten Allgemeinstroms erfolgt unter den Stellplatzeigentümern nach Objekten, also nach Tiefgaragenstellplätzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
______________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.
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