TOP XX Änderung der Kostenverteilung hinsichtlich der Kosten des Allgemeinstroms im Tiefgaragengebäude; künftig Verteilung nur unter den Stellplatzeigentümern

Gemäß § ___ der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft des Notars _______________ (Name und Kanzleisitz) vom _____ zu der Urkundenrollen-Nummer _______ erfolgt die Verteilung der Kosten und Lasten des Gemeinschaftseigentums unter den Wohnungseigentümern einschließlich der Eigentümer von Stellplätzen im Tiefgaragengebäude nach Miteigentumsanteilen (Alternativ: Fläche/Objekte/Personen).

Angesichts der Tatsache, dass nicht sämtliche Wohnungseigentümer über einen Stellplatz in der Tiefgarage verfügen, beschließen die Wohnungseigentümer abweichend hiervon, die Kosten des im Tiefgaragengebäude verbrauchten Allgemeinstroms künftig ab der Wirtschaftsperiode _____ nur noch unter den jeweiligen Eigentümern von Tiefgaragenstellplätzen zu verteilen. Die Verteilung der Kosten des im Tiefgaragengebäude verbrauchten Allgemeinstroms erfolgt unter den Stellplatzeigentümern nach Objekten, also nach Tiefgaragenstellplätzen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

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