Eine Abmahnung ist Voraussetzung für die verhaltensbedingte Kündigung von Arbeitsverhältnissen.

 
Praxis-Beispiel

Verhaltensbedingte Kündigungsgründe

  • Unfreundliches Verhalten von Verwaltungsmitarbeitern gegenüber Eigentümern und Mietern,
  • fahrlässiger oder sorgloser Umgang mit Gemeinschaftseigentum,
  • Schlechterfüllung der Arbeitspflicht.

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