Eine Abmahnung ist Voraussetzung für die verhaltensbedingte Kündigung von Arbeitsverhältnissen.
Verhaltensbedingte Kündigungsgründe
- Unfreundliches Verhalten von Verwaltungsmitarbeitern gegenüber Eigentümern und Mietern,
- fahrlässiger oder sorgloser Umgang mit Gemeinschaftseigentum,
- Schlechterfüllung der Arbeitspflicht.
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