Kurzbeschreibung

Der Mieter hat ein oder mehrere Zimmer in seiner Wohnung Dritten zur Verfügung gestellt. Der Vermieter mahnt dieses Verhalten ab und fordert den Mieter auf, die unbefugte Gebrauchsüberlassung künftig zu unterlassen.

Vorbemerkung

Wenn der Mieter die Mietwohnung einem Dritten unbefugt überlässt, stellt dies einen wichtigen Grund dar, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung gem. § 543 BGB berechtigt. Dennoch sollte einer Kündigung eine Abmahnung vorausgehen, in der der Mieter aufgefordert wird, die unbefugte Gebrauchsüberlassung unverzüglich zu beenden. Die Abmahnung sollte eine möglichst genaue Beschreibung der Person enthalten, die sich unberechtigt in der Wohnung aufhalten sowie Zeitangaben, wann dies beobachtet wurde.

Abmahnung, unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

____________________, den ____________________

Mietverhältnis

Hier: Abmahnung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung der Mietwohnung an Dritte

Sehr geehrte/r ____________________,

bedauerlicherweise musste festgestellt werden, dass Sie _____ Zimmer der Ihnen überlassenen Mieträume/die Mietsache insgesamt unbefugt an Dritte überlassen haben.

Wie ich feststellen musste, haben Sie in Ihre Wohnung seit dem _______________ folgende Person/en aufgenommen:

1. Person: (Beschreibung und/oder Name)

2. Person: (Beschreibung und/oder Name)

3. Person: (Beschreibung und/oder Name)

Nach den mietvertraglichen Vereinbarungen haben Sie vor der Gebrauchsüberlassung der Mieträume oder eines Teils davon die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Diese Erlaubnis haben Sie nicht eingeholt.

Durch diese unerlaubte Gebrauchsüberlassung an dritte Personen verstoßen Sie in erheblichem Maße gegen Ihre Verpflichtungen als Mieter, weshalb ich Sie auffordern muss, die unberechtigte Gebrauchsüberlassung unverzüglich, spätestens aber bis zum _______________ zu beenden.

Zudem werden Sie hiermit aufgefordert, künftig Ihre sich aus den mietvertraglichen Vereinbarungen ergebenden Verpflichtungen korrekt zu erfüllen.

Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach und muss erneut eine unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte festgestellt werden, müssen Sie weitere Konsequenzen für das bestehende Mietverhältnis, insbesondere dessen außerordentliche fristlose Kündigung befürchten. Zudem müssen Sie die gerichtliche Durchsetzung der mir zustehenden Unterlassungsansprüche befürchten.

Mit freundlichem Gruß

Vermieter

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