Kurzbeschreibung

Die Erledigung privater Korrespondenz am Arbeitsplatz kann als Pflichtverletzung abgemahnt werden. Während der Arbeitszeit besteht Anspruch des Arbeitgebers darauf, dass vertragsgerecht gearbeitet wird. Ist das Ausmaß derart massiv, dass von einem Arbeitszeitbetrug gesprochen werden kann, kommt auch eine Kündigung in Betracht.

Muster

Herrn/Frau
.............................. [Max Mustermann]
.............................. [Musterallee 1]  
.............................. [9999 Musterdorf] ............... [Datum]

Abmahnung

Sehr geehrter Herr Mustermann,

wir haben am ___________ im Festplattenspeicher Ihres Arbeitsplatzrechners folgende von Ihnen zu privaten Zwecken erstellte Dateien gefunden: "EinladungGebSiggi.doc", erstellt am ______ um 10.25 Uhr, "Feuerwehrfestflyer.doc", erstellt am ______ um 14.38 Uhr, "ProtokollTennisverein.doc", erstellt am _________ um 9.13 Uhr. Die Speicherdaten der Dokumente liegen innerhalb der von Ihnen erfassten Arbeitszeiten.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die private Nutzung von Betriebseigentum untersagt ist, so auch die private Nutzung Ihres Arbeitsplatzcomputers. Die Erledigungen privater Arbeiten während der Arbeitszeit ist ebenfalls untersagt.

Wir fordern Sie daher auf, sich künftig entsprechend zu verhalten.

Sollten Sie noch einmal ein derartiges Fehlverhalten an den Tag legen, müssen Sie mit einer ordentlichen oder sogar außerordentlichen Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses rechnen.

Eine Kopie dieses Schreibens übernehmen wir in Ihre Personalakte.

Mit freundlichen Grüßen,

Hiermit bestätige ich den Empfang dieser Abmahnung.

.............................. Unterschrift ............... [Datum]

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